Infos zum Wechselkennzeichen ab 1. Juli: Zwar bringt
die mit großen Hoffungen vor allem für Oldtimer-Fahrer
verbundene Einführung der Wechselkennzeichen in
Deutschland nicht die ersehnte Steuerersparnis, wie in
der Schweiz oder Österreich. Allerdings kämpfen bereits
die ersten Versicherungen um Kunden und gewähren
Rabatte. Noch ist der Versicherungsmarkt dahingehend
unübersichtlich, da sich die Preise gerade erst
herausbilden. Ein Vergleich von
Versicherungsgesellschaften und deren Angeboten kann
sich aber für alle lohnen, die über ein
Wechselkennzeichen nachdenken. Vom 1. Juli 2012 an
dürfen auf ein Wechselkennzeichen in Deutschland zwei
Fahrzeuge der selben EU-Fahrzeugklasse fahren - also
zwei Autos, zwei Motorräder etc. Das Kfz, das gerade
nicht genutzt wird, muss auf privatem Grund und Boden
stehen, ansonsten können 40 Euro Bußgeld und ein Punkt
in Flensburg fällig werden. Das Wechselkennzeichen ist
bei den Zulassungsstellen erhältlich, die Gebühr soll
bei ca. 65 Euro liegen. Das Wechselkennzeichen ist
sechsteilig: An jedes Auto kommen vorn und hinten in
den Kennzeichenrahmen jeweils ein kleines und fest
installiertes Zusatzschildchen, das die Ziffern 1 oder
2 ggf. mit 'H' (bei Oldtimer-Zulassung) abbildet, die
eigentlichen Kennzeichen werden dann an das jeweils zu
fahrenden Fahrzeug übernommen. Ein Versicherungswechsel
vor dem Stichtag ist bei bestehenden Verträgen nicht
möglich - hier müssen die Kündigungsfristen eingehalten
werden. (Foto: ADAC)